Rechtliches
AGB für Fachhändler
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Konior Design GmbH für Lieferungen an Händler, Verarbeiter, Bauträger und öffentliche Auftraggeber.
Vertragspartner
Konior Design GmbH
Gilt für
Unternehmer (§ 14 BGB)
Leistung
Handel und Lieferung
Stand
September 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Für Verträge mit Verbrauchern gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Konior Montage GmbH.
I. Geltungsbereich
- Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten sie als angenommen.
- Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
- Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
II. Vertragsschluss, Vertragsinhalt
- Unsere Angebote sind freibleibend und gelten maximal 90 Tage. Verträge kommen erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch Ausführung der Bestellung zustande.
- Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
- Angaben zu unseren Produkten (technische Daten, Maße u. a.) sind Näherungswerte und stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar, sofern eine Garantie nicht ausdrücklich in Textform übernommen wurde.
III. Preise und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Mit Gegenzeichnung des Auftrages (Unterschrift, E-Mail oder Fax) wird eine A-Konto-Zahlung in Höhe von 90 % des Angebotspreises fällig, sofern nicht ausdrücklich in Textform eine andere Anzahlungshöhe vereinbart ist.
- Die Rechnungsstellung erfolgt nach Fertigstellung des Auftrages; der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug sofort nach Zugang der Rechnung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung in Textform besteht. Skonto wird nur nach gesonderter Vereinbarung gewährt; unberechtigte Skontoabzüge werden zuzüglich gesetzlicher Zinsen nachgefordert. Schecks werden nur zahlungshalber, nicht an Zahlungs statt angenommen.
- Erfolgt die Lieferung oder Montage vereinbarungsgemäß später als drei Monate nach Auftragsbestätigung, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen anzupassen, sofern sich in diesem Zeitraum die Einkaufspreise unserer Lieferanten oder sonstige unmittelbar produktbezogene Kosten erhöhen. Die Anpassung ist auf die tatsächliche Kostensteigerung begrenzt und auf Verlangen nachzuweisen.
- Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zurückbehaltungsrechte aus anderen Verträgen sind ausgeschlossen.
IV. Lieferung und Montage
- Vereinbarungen über verbindliche Liefer- oder Montagezeiten bedürfen der Textform.
- Die Bestellung der benötigten Ware erfolgt nach Eingang der A-Konto-Zahlung auf dem im Angebot genannten Firmenkonto.
- Übliche Lieferzeiten betragen je nach Werksauslastung, Auftragsumfang und Aufwand: Markisen bis zu 5 Wochen, Fensterelemente bis zu 8 Wochen, Haustüren bis zu 10 Wochen, Überdachungen bis zu 12 Wochen.
- Wurde eine Liefer- oder Montagezeit in Textform vereinbart, verlängert sie sich angemessen, wenn die Verzögerung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei höherer Gewalt, Energiemangel, Arbeitskampfmaßnahmen oder Lieferverzögerungen unserer Vorlieferanten. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt berechtigt; weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer X.
- Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Baustelle frei zugänglich ist und umliegende Einrichtungsgegenstände (z. B. Regale, Möbel, Elektrogeräte) gegen Staub abgedeckt sind. Die Demontage erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt. Technisch unvermeidbare Schäden im Anschlussbereich – insbesondere an angrenzenden Fliesen im Sanitärbereich – können nicht vollständig ausgeschlossen werden; deren Beseitigung obliegt dem Kunden.
V. Abnahme
Ist vertraglich eine förmliche Abnahme vorgesehen, tritt die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn der Kunde einmal vergeblich und in zumutbarer Weise zur Abnahme aufgefordert wurde. Die Abnahmewirkung tritt zwölf Werktage nach Zugang der Aufforderung ein.
VI. Genehmigungen
Erforderliche Baugenehmigungen, insbesondere für Terrassenüberdachungen, Gartenhäuser oder Maßnahmen im Denkmalschutzbereich, sind vom Kunden einzuholen. Kosten und Folgen einer Nichterteilung oder erforderlicher Rückbaumaßnahmen trägt der Kunde; sie entbinden ihn nicht von seinen vertraglichen Pflichten.
VII. Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum (Vorbehaltsware).
- Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe unseres Rechnungswertes sicherungshalber ab; wir nehmen die Abtretung an.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde uns unverzüglich zu informieren.
VIII. Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen, in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. § 377 HGB bleibt im Übrigen unberührt.
IX. Mängelansprüche
- Wir haften für eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit unserer Produkte. Ausgeschlossen sind Ansprüche bei natürlichem Verschleiß, bei nicht ordnungsgemäßer Wartung sowie bei Schäden durch Reparaturen oder sonstige Arbeiten Dritter, die von uns nicht ausdrücklich genehmigt wurden.
- Qualitätskriterien Glas: Die Qualität des Flachglases bestimmt sich nach Art und Anzahl auftretender Glasfehler; maßgeblich ist die Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas im Bauwesen für die im eingebauten Zustand verbleibende lichte Glasfläche.
- Qualitätskriterien Oberflächen: Für Lackierungen, Folierungen, Kunststoffoberflächen und Pulverbeschichtungen gilt die „Richtlinie zur visuellen Beurteilung beschichteter Oberflächen“ sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
- Wir leisten zunächst Nacherfüllung. Bei kleinen Fehlern in lackierten, folierten oder beschrifteten Oberflächen erfolgt die Nacherfüllung mittels Lackstift. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder unzumutbar, kann der Kunde mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz nach Maßgabe der Ziffer X verlangen.
- Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in Abmessungen und Ausführung (Farbe, Struktur) – insbesondere bei Nachbestellungen – bleiben vorbehalten, soweit sie in der Natur der verwendeten Materialien (Massivholz, Furniere, Metalle) liegen und üblich sind.
- Für Bauleistungen gilt die VOB/B, sofern deren Geltung ausdrücklich vereinbart wurde.
X. Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
XI. Urheber- und Nutzungsrechte
An Kostenanschlägen, Fotos, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden und sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
XII. Kein Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Die Vorschriften über Verbraucherverträge im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen finden auf Verträge mit Unternehmern keine Anwendung.
XIII. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist unser Geschäftssitz Wuppertal, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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